Untersuchungen nach EU-Normen
Die wirtschaftlichen Verflechtungen der Staaten der europäischen Gemeinschaft werden immer enger. Nicht nur der Warenverkehr ist transnational, sondern auch gewerblich-handwerkliche Dienstleistungen wie Montagen oder Servicearbeiten werden zunehmend grenzüberschreitend erbracht.
Es stellt sich die Frage, ob in Österreich erworbene Qualifikationen im ArbeitnehmerInnenschutz oder arbeitsmedizinische Eignungen in anderen Gemeinschaftsstaaten der EU anerkannt werden.
Generell sind Qualifikationen im ArbeitnehmerInnenschutz, die in einem Mitgliedsland der Europäischen Union erworben wurden anerkennungsfähig, da ja in allen europäischen Ländern die entsprechenden Regelungen auf den selben EG-Richtlinien basieren. Da jedoch EG-Richtlinien nicht unmittelbar anwendbar sind, sondern in nationales Recht umzusetzen sind, sind z.B. Untersuchungs- und Eignungskriterien nicht in allen Staaten gleich.
Es ist daher in jedem Einzelfall, also bei jeder untersuchungsrelevanten Einwirkung zu prüfen, wie weit die nationalen Normen übereinstimmen und im Bedarfsfall sind daher die Untersuchungsumfänge auf die medizinische Arbeitsschutznorm des Empfängerlandes (Ort der Beschäftigung) anzupassen.
Die „Arbeitsmedizin Klima GmbH“ bietet sämtliche arbeitsmedizinischen Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchungen sowie wiederkehrende Untersuchungen nach EU-Normen, die auf das konkrete Empfängerland abgestimmt werden. Für die wesentlichen Empfängerländer wie Deutschland, Italien und Benelux ist eine Konformität der bei ermächtigten ÄrztInnen der „Arbeitsmedizin Klima GmbH“ durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen grundsätzlich gewährleistet.
Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, wie bei Arbeiten unter Absturzgefahr (G41), Maskentauglichkeit (G26) oder gefährlichen Baumarbeiten (H9) werden auch zur Erfüllung der in Österreich geltenden fürsorglichen Verpflichtungen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften nach deutschen Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen angeboten und durchgeführt und werden daher in Deutschland uneingeschränkt anerkannt.