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Tauglichkeiten für den Einsatz im Feuerwehrdienst

Der Einsatz im Feuerwehrdienst bedeutet eine Beanspruchung des Herz-Kreislauf-Systems, der Atemwege und des Stütz- und Bewegungsapparates. Belastungen durch klimatische Bedingungen, beengte räumliche Verhältnisse und eine zusätzliche Beanspruchung durch Atemschutzgeräte bei teils nicht steuerbaren Rettungsaktionen sind akute lebensbedrohende Risken im Feuerwehrdienst.

 

In Anwendung der Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes für Tauglichkeitsuntersuchungen von Feuerwehrmitgliedern Freiwilliger Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren werden Eignungsuntersuchungen für sämtliche Einsatzbereiche im Feuerwehrdienst geboten und zwar

 

  • als Allgemeine Einsatztauglichkeit

  • als Atemschutztauglichkeit

  • zum Tauchereinsatz und für

  • spezielle Tätigkeiten 

 

ACHTUNG:

Für Mitglieder von Betriebsfeuerwehren gelten die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und daher sind für Träger schwerem Atemschutzes die Untersuchungskriterien und Untersuchungsabstände (wiederkehrender Untersuchungen) nach der Verordnung zur Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ) anzuwenden.

 

Für betriebliche Feuerwehrtaucher gilt die Druckluft- und Taucherarbeitenverordnung  inklusive des Rechtes und der Verpflichtung einer arbeitsmedizinischen Vorsorge- bzw. Eignungsuntersuchung.

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