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Strahlenschutzuntersuchungen

Ziel ist das Vermeiden von Strahlenschäden durch die krebserzeugenden, mutagenen bzw. erbgutverändernden Wirkungen ionisierender Strahlen. Geschützt werden vor allem Patienten, die Gesamtbevölkerung speziell aber auch beruflich strahlenexponierte Personen.

 

Beruflich strahlenexponierte Personen sind den Regelungen des Strahlenschutzgesetzes

 

  • zur Dosisüberwachung

  • zum Führen eines Strahlenpasses

  • über Meldungen an das Strahlenschutzregister und

  • zur Durchführung spezieller arbeitsmedizinischer Untersuchungen

 

unterworfen.

 

Die Ergebnisse der ermittelten Personendosis und die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchungen werden im Strahlenpass dokumentiert, neben weiteren Angaben zur Strahlenquelle und zum Betrieb im Strahlenschutzregister erfasst. Beruflich strahlenexponierte Personen werden in Abhängigkeit von der Höhe der Exposition je Kalenderjahr in Kategorie A oder B unterteilt.

 

Angesichts der bekannten stochastischen Wirkung ionisierender Strahlen besteht für strahlenexponierte Personen die gesetzliche Pflicht einer regelmäßigen – einmal jährlichen – arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung bzw. nach Endigung der strahlenexponierten Tätigkeit einer Enduntersuchung zu unterziehen.

 

Einwirkungs- bzw. Anwendungsbereiche:

 

  • Sterilisation von Lebensmitteln und Medikamenten

  • Nuklearmedizin in Diagnostik (Isotopendiagnostik) und Therapie (Bestrahlung)

  • Arbeiten in mit Radon-222 kontaminierten Bereichen am Bau

  • Kosmische Strahlung bei fliegenden Personal

  • Gefahrguttransporte

  • Entsorgung (kontaminierter Sondermüll)

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