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ARBEITSSICHERHEIT

Betreuung bzw. Begehung von Arbeitsstätten inkl. Begehungsprotokoll und Maßnahmenblatt

 

„Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen“ nach § 4 ASchG und die Erstellung der „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente“ nach § 5 ASchG (ERSTEVALUIERUNG) und Nachevaluierung

 

Beratung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)

 

Unterweisung der MitarbeiterInnen

 

Unterstützung bei der technischen Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsabläufen

 

Erstellung und Verwaltung von Arbeitsanweisungen

 

Ergänzende Leistungen als „technischer Sachverständiger“:

  • Überprüfung der elektrisch betriebenen Schiebetüren

  • Überprüfung der Brandschutztüren

  • Überprüfung von Leitern und Aufstiegshilfen

  • Fälligkeitsprüfung der „ersten Löschhilfe“ wie Feuerlöscher etc.

  • Wiederkehrende Überprüfung der Elektroanlage

  • Erstellung eines Überprüfungsbefundes nach § 82b Gewerbeordnung

  • Kapazitätsprüfung der Fluchtwegsleuchten inkl. Dokumentation

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