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ARBEITSMEDIZINISCHE DIAGNOSTIK

nach den Normen des ArbeitnehmerInnenschutzes

Prophylaxe bei erkannten Einwirkungen und Belastungen, die zu Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Erkrankungen führen können. Ausführlich ärztliche individuelle Beratung bei nicht berufsbedingter Erkrankung.

 

Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen erfolgen ausschließlich in Anwendung der medizinischen Fachkunde und unter strikter Wahrung des ärztlichen Berufsgeheimnisses (Verschwiegenheitspflicht).

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