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Arbeitsaufenthalte im Ausland / Tropentauglichkeiten

Arbeitsaufenthalte im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen 

Besondere gesundheitliche oder hygienische Bedingungen sind sowohl in den Tropen und Subtropen als auch in Polarregionen gegeben. Eine ärztliche Beratung unter Einschluss der erforderlichen Impfprophylaxe und Malariavorsorge ist angebracht. Bei besonderen Bedingungen wie hohe Infektionsgefahr, größere berufliche Belastung oder ständiger wechselnder Arbeitsort mit schlechter ärztlicher Versorgung wird aus arbeitsmedizinischer Sicht eine ärztliche Untersuchung für erforderlich gehalten.

 

Zwischen 23° 27’ der nördlichen und südlichen Breite sind die Tropen, die für Mitteleuropäer einen Akklimatisationsvorgang erfordern. Gleichzeitig kommen in den Tropen und Subtropen spezielle Infektionskrankheiten vor und heimische Infektionen haben eine höhere Inzidenz. 

 

Es gibt Tropenkrankheiten, die schon bei kurzem Aufenthalt erworben werden und nicht erkannt und unbehandelt zu Tode oder schweren gesundheitlichen Schäden führen können.

 

Impfungen, prophylaktische Medikation, Hygiene und gesundheitsbewusste Lebensführung können Infektionskrankheiten verhindern.

 

Die ärztlichen Untersuchungen vor Arbeitsaufenthalten in den genannten Regionen sollen dazu beitragen, die für den Arbeitsaufenthalt vorgesehenen Personen zu beraten oder festzustellen, ob gesundheitliche Bedenken bestehen. Aus medizinischer Sicht besteht die Notwendigkeit zur Beratung bzw. zur Untersuchung auf für mitreisende Angehörige.

 

Spätestens acht Wochen nach Beendigung eines Arbeitsaufenthaltes mit einer Dauer von mehr als einem Jahr ist eine Nachuntersuchung angebracht. Dabei ist auch auf die Möglichkeit von Spätsymptomen hinzuweisen und falls ein Zusammenhang zwischen Erkrankung und beruflicher Tätigkeit vermutet wird, ist auf Wunsch der Arbeitnehmer eine weitere Nachuntersuchung anzubieten.

 

 

ACHTUNG:

Für Bedienstete des Bundes besteht nach der Tropentauglichkeitsverordnung (BGBl. 227/2007) das Recht und die Pflicht auf eine Tropentauglichkeitsuntersuchung vor Aufnahme einer Tätigkeit in tropischen Ländern sowie nach Endigung bzw. Unterbrechung (Heimaturlaub) dieser Tätigkeit.

 

Die Tropentauglichkeitsuntersuchungen für Bundesbedienstete dürfen nur vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ermächtigte ÄrztInnen, die eine entsprechende Ausbildung und besondere Erfahrung auf dem Gebiete der Tropenmedizin besitzen, durchgeführt werden.

 

 

Leistung:

  • Speziell auf die berufliche Tätigkeit abgestimmte reisemedizinische Beratung

  • Malariavorsorge und Impfprophylaxe einschließlich Gelbfieberimpfstelle gemäß WHO-Kriterien

Vor- und Nachsorgeuntersuchungen bei Arbeitsaufenthalten in tropischen Ländern durch vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz besonders ermächtigte ÄrztInnen

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