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Arbeiten unter Lärmexposition

Medizinische Vorsorge und Eignung für die Ausübung von Arbeiten unter Lärmeinwirkung

Untersuchungen bei Lärmeinwirkung: 

Werden die Expositionswerte laut §3 VOLV überschritten, liegt eine gesundheitsgefährdende Lärmeinwirkung vor. 

Wir bieten entsprechende Lärmuntersuchungen (Erst- und Folgeuntersuchungen) an.

Gesetzliche Grundlagen:

§§ 3, 50, 65, 66 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) >>

Expositionsgrenzen >>

Weitere Informationen zum Lärmschutz im Betrieb: 

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundgesundheit/GesundimBetrieb/Laermschutz_im_Betrieb.html#heading_Laermgrenzen

 

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