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Arbeiten unter Lärmexposition
Medizinische Vorsorge und Eignung für die Ausübung von Arbeiten unter Lärmeinwirkung
Untersuchungen bei Lärmeinwirkung:
Werden die Expositionswerte laut §3 VOLV überschritten, liegt eine gesundheitsgefährdende Lärmeinwirkung vor.
Wir bieten entsprechende Lärmuntersuchungen (Erst- und Folgeuntersuchungen) an.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 3, 50, 65, 66 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Gesamte Rechtsvorschrift für Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) >>
Expositionsgrenzen >>
Weitere Informationen zum Lärmschutz im Betrieb:
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