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Abklärung des Freiseins von Abhängigkeiten

Feststellung des Freiseins von Abhängigkeiten (Alkohol, Drogen, Medikamente) bei besonders gefahrengeneigten und vertrauensbezogenen Tätigkeiten und unter ausdrücklicher Einwilligung, d.h. im Regelfall schriftlicher Zustimmung des/r Probanden/in:

  • Gefahrguttransporte

  • Werttransporte

  • Sicherheitsdienst

  • Sicherheitsbescheinigungen

Es werden keine allgemeinen Drogentests geboten.

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